Durch das Abdichten der Gebäudehülle bei einer Dachmodernisierung oder einem Fenstertausch verringert sich der natürliche Luftwechsel des Gebäudes oder der Wohnung. Aus diesem Grund ist ein Lüftungskonzept bei der Modernisierung dieser Bauteile verpflichtend. Durch die Überprüfung des Luftwechsels und einer eventuellen Optimierung kann Schimmelpilzbildung vorgebeugt und eine gesunde Raumluftqualität für die Bewohner dauerhaft gewährleistet werden.
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Mehr InformationenDie Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 ist für Neubauten sowie bei umfangreichen Sanierungen von Bestandsgebäuden verpflichtend. Dies gilt insbesondere, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche erneuert, die Fassade gedämmt oder Fenster ausgetauscht werden. Der Eigentümer eines Wohngebäudes hat grundsätzlich die freie Wahl, ob Empfehlungen aus dem Lüftungskonzept umgesetzt werden sollen.
Der Ablauf bei der Erstellung eines Lüftungskonzepts umfasst mehrere Schritte. Zunächst erfolgt eine Bedarfsanalyse, bei der Faktoren wie Gebäudetyp, Nutzung, Raumgrößen und zu erwartende Belastungen berücksichtigt werden. Anschließend wird geprüft, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind. Dabei wird der Infiltrationswert ermittelt und die notwendige Lüftung zum Feuchteschutz berechnet.
Basierend auf diesen Ergebnissen wird ein geeignetes Lüftungssystem ausgewählt und dimensioniert. Das Konzept muss die vier Lüftungsstufen (Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung) berücksichtigen und den Mindestluftwechsel sicherstellen. Abschließend werden die erforderlichen Lüftungskomponenten für jeden Raum festgelegt.
Ziel ist es, einen ausreichenden Luftaustausch sicherzustellen, um Feuchteschäden zu vermeiden und eine gute Luftqualität in Wohnräumen zu gewährleisten.
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Ein Lüftungskonzept beschreibt Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Luftaustauschs in einem Gebäude. Es dient dazu, Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung zu vermeiden und eine gute Luftqualität zu gewährleisten.
Laut DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept verpflichtend, wenn wesentliche Änderungen an der Dichtheit der Gebäudehülle vorgenommen werden. Dies betrifft Maßnahmen im Neubau oder der Sanierung wie z.B. bei dem Austausch von Fenstern oder eine Dachdämmung.
Es gibt freie Lüftung (über Fenster) und mechanische Lüftung (mit ventilatorgestützten Systemen). Je nach Gebäudetyp und Anforderungen kann eine dieser Lösungen oder eine Kombination empfohlen werden.
Grundsätzlich muss ein Lüftungskonzept bei Arbeiten, welche die Dichtheit der Gebäudehülle erhöhen, erstellt werden. Zusätzlich muss das Lüftungskonzept laut den Förderrichtlinien bei Förderungen im Rahmen der BEG EM vorliegen.
Ein Lüftungskonzept schützt vor Feuchteschäden und sorgt für ein angenehmes Raumklima. Insbesondere in gut abgedichteten Gebäuden ist der natürliche Luftaustausch oft nicht ausreichend, was folglich zu Schimmelbildung oder einer schlechten Raumluftqualität führen kann.
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