Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenWir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und erstellen Ihnen alle notwendigen Nachweise. Wir helfen Ihnen, sich in den Vorgaben und Bedingungen zurechtzufinden und sorgen dafür, dass Sie im gesamten Förderprozess die maximale Unterstützung erhalten.
Ob es sich um Neubau, Sanierung oder Modernisierung handelt, staatliche Förderungen stehen in der Regel zur Verfügung. Mit unserem Fachwissen ersparen wir Ihnen Zeit und Aufwand bei der Antragstellung. Wir sind bestens vertraut mit den zuständigen Institutionen, kennen die neuesten Richtlinien und behalten die Einreichungsfristen im Blick.
Nutzen Sie unsere Erfahrung, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt und Sie keine finanziellen Vorteile auslassen. Mit uns an Ihrer Seite wird der Prozess der Fördermittelbeantragung transparent, strukturiert und erfolgreich.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Investitionen in nachhaltige und effiziente Gebäude über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen können Sie sich bei einer Übererfüllung der gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen eine Förderung von bis zu 20 Prozent sichern. Ob Tilgungszuschuss oder Ergänzungskredit - wir beraten Sie gerne bei Ihrer geplanten Maßnahme und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot!
Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllt werden, wenn mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche von einer Sanierungsmaßnahme oder einem Austausch betroffen sind. Wenn also bei einer energetischen Sanierung oder einem Bauteilaustausch mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils der Gebäudehülle (z.B. Außenwand, Dach, Fenster) erneuert oder ersetzt werden, greifen die Vorgaben des GEG zum Mindestwärmeschutz. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei umfangreicheren Sanierungen die energetische Qualität der Gebäudehülle verbessert wird.
Auch im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus Können Sie zinsgünstige Kredite bis zu einem Kreditbetrag von 120.000 EUR pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent in Anspruch nehmen.
Wohngebäude
Den Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers fördert die KFW mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für Wohngebäude richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Nichtwohngebäude
Den Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers fördert die KFW mit einem Zuschuss von bis zu 35 Prozent. Der Förderhöchstbetrag richtet sich bei Nichtwohngebäuden nach der beheizten Nettogrundfläche.
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Im Idealfall senden Sie uns direkt alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Immobilie mit.
Einer unserer Energieeffizienzexperten kommt zu Ihnen und erfasst alle relevanten Daten für Ihr geplantes Vorhaben.
Die Berechnungen bzw. der Beratungsbericht wird erstellt und die Unterlagen werden Ihnen zeitnah zugestellt und erläutert.
Wir erstellen Ihnen Ihren rechtsgültigen Energieausweis für die Vermietung, Verkauf oder der Finanzierung Ihrer Immobilie.
© 2024 Guhl und Kremer Energieberatung – Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutzerklärung | designed with ♥ by Die Erfolgsbringer
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen